Potsdam
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1772
Amtliche Proklamation: Edict, daß zu Debitirung des Salzes an die Auswärtige, eine Handlungs-Compagnie etabliret, durch solche das vorräthige Salz in Königsberg und Memel übernommen, dabei aber der Kaufmannschaft in denen Königlich-Preußischen Städten der exclusive Handel mit Garn, Leinewand, Wachs, auch Hanf- und Lein-Saamen, aus dem Ermelande zugelegt werden solle. Potsdam
26.10.1772/86, Beil. 1-2